Wie das Internet seit 20 Jahren funktioniert

Für die meisten ist das Netz ein Buch mit sieben Siegeln – trotzdem nutzen sie es jeden Tag. Aber genauso wie ein Autofahrer weiß, welchen Kraftstoff er tanken muss, wie er den Ölstand messen kann und im Notfall ein Reifen wechseln kann, so sollte ein Netz-User ganz grob wissen, wie das Netz funktioniert. Denn wenn ein User dies ungefähr weiß, dann verhält er sich im Netz auch anders und geht mit seinen Daten verantwortungsbewußt um. Wenn ein Nutzer es nicht weiß, dann tankt er im übertragenden Sinn auch Diesel in einen Benzinmotor oder läßt den Motor ohne Öl trocken laufen. Den Schaden an seinen Fahrzeug, an seinen persönlichen Daten muss dann jeder selber tragen.

So funktioniert das Internet!

Schauen Sie sich die folgende Grafik an. Wissen Sie wie die einzelnen Einträge in der Grafik erzeugt werden? Wenn nein, dann lesen sie weiter! Wenn ja, dann ist alles nachfolgende uninteressant …

PrivacyImg - Ein interaktives Beispiel.

Die sehr anschaulige Erklärung für dieses Verhalten und auch der Urheber des eingebundenen Skripts, welches die obige Grafik erzeugt hat, kann auf der Seite von Hinnig Tillmannnachgelesen werden.

Und was heißt das jetzt? Die Konsequenzen!

Jetzt versteht wirklich jeder, warum unsere Datenschutzgesetzte nicht mehr auf die heutige Zeit passen. Somit ist die Politik gefordert hier entsprechende gesetzliche Anpassungen an die heutige Zeit vorzunehmen. Aber die Politik muss das Netz auch als Chance sehen und nicht als Bedrohung. Und es sollten die gleichen Rechte im Netz gelten wie in der realen Welt. Grundsätzlich sollte das Netz frei und von jedem nutzbar sein. Der User im Netz darf nicht unter Generalverdacht gestellt werden, nur weil es einige schwarze Scharfe im Netz gibt. Vergleichbar zum Straßenverkehr sollte die Nutzung des Netzes mit stichpunktartiger Überwachung kontrolliert werden, dass sich jeder an die geltenden Gesetze hält. Das Gesetz sollte der Polizei aber auch das Recht geben, schwarze Scharfe im Netz mit allen Mitteln zu überführen, wenn es einen berechtigten Anfangsverdacht gibt.

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